Ihre Rechte als Mieter: Wichtige Aspekte bei der Anmietung einer Wohnung in Barcelona

Zunächst einmal müssen Sie wissen, dass alle Mietverträge in Spanien auf dem spanischen Gesetz für städtische Mietverträge oder "Ley de Arrendamientos Urbanísticos (LAU) 29/1994" basieren, einschließlich der Änderungen der Gesetze "LEY 4/2013" und "LEY 2/2015". Das vollständige Gesetz finden Sie online auf der Website des spanischen Staates https://www.boe.es/legislacion/legislacion.php. Podéis encontrar la ley completa en línea en la página web del Estado https://www.boe.es/legislacion/legislacion.php.

Dieses Gesetz regelt alle Aspekte eines Mietvertrags, einige davon mit zwingendem Charakter für beide Parteien und andere für den Fall, dass sich die Parteien nicht geeinigt haben. Das LAU schützt die Mieter durch seinen zwingenden Charakter in vielen Aspekten eines Mietvertrags.

Als Mieter mit einem langfristigen Vertrag für eine Wohnung in Barcelona sollten Sie einige Ihrer Rechte kennen. Denken Sie aber daran, dass die derzeitige Situation in Barcelona den Vermietern eine starke Position verschafft, und sie haben normalerweise eine starke Position in den Aspekten, die nicht durch das LAU geregelt sind.

Dauer
Vermieter und Mieter können vor der Unterzeichnung des Vertrags die Vertragsdauer vereinbaren. Das LAU schreibt eine Mindestdauer von drei Jahren für einen Mietvertrag vor.  Ist die Mietdauer kürzer, muss sie jährlich verlängert werden, bis die Mindestdauer von drei Jahren erreicht ist (obligatorische Verlängerung).

Monatliche Miete
Vermieter und Mieter können sich vor der Vertragsunterzeichnung über die Höhe der Monatsmiete einigen. Denken Sie daran, dass die aktuelle Situation in Barcelona den Vermietern eine starke Position gibt und sie in der Regel die Miete, die sie verlangen wollen, durchsetzen werden.

Während der Laufzeit des Vertrages kann die Miete nur jährlich und zu den von beiden Parteien vereinbarten Bedingungen angepasst werden! Diese Anpassung erfolgt meist nach dem Verbraucherpreisindex (IPC).

Verlängerung
Wenn nach Ablauf der drei Vertragsjahre weder der Vermieter noch der Mieter 30 Tage im Voraus seine Bereitschaft zur Beendigung des Vertrags bekundet, wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert (automatische stillschweigende Verlängerung).

Vorzeitige Beendigung des Vertrags
Der Mieter kann den Vertrag nach sechs Monaten kündigen, sofern er den Vermieter mindestens 30 Tage im Voraus informiert.

Wenn dies im Vertrag vereinbart wurde, muss der Mieter den Eigentümer für jedes Jahr, in dem der Vertrag nicht erfüllt wird, mit einem Betrag in Höhe einer Monatsmiete entschädigen.

Wird der Vertrag innerhalb von weniger als einem Jahr gekündigt, zahlt der Mieter einen Teil jedes Monats, der noch im Vertrag steht.

Der Vermieter kann den Vertrag während der gesamten drei Jahre nicht kündigen!

Gesetzliche Kaution
Am Ende des Vertrages, wenn die Immobilie in gutem Zustand ist, wird der Eigentümer die Rückzahlung der Kaution bei der entsprechenden Stelle beantragen, in Barcelona ist dies das Institut Catala Del Sol (INCASOL). Diese Einrichtung zahlt das Geld auf das Bankkonto des Eigentümers zurück und der Eigentümer muss es an den Mieter auszahlen. Dieser Rückzahlungsprozess kann zwischen 4 und 6 Wochen dauern.

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer gesetzlichen Kaution und einer zusätzlichen Kaution zu kennen:

  • Die gesetzliche Kaution nach dem LAU, die an den Eigentümer gezahlt wird und die dieser im Namen des Mieters an die entsprechende Stelle (INCASOL) überweist. Der Betrag ist gleich einer (1) Monatsmiete.
  • Eine zusätzliche Kaution, die der Vermieter verlangen möchte (als zusätzliche Sicherheit) und die er auf seinem eigenen Bankkonto hält. Der Betrag kann zwischen beiden Parteien vereinbart werden. Normalerweise liegt er zwischen 1 (für eine einfache Wohnung, ohne Möbel) und 4 (hochwertige Wohnung, mit Möbeln und kompletten Haushaltsgeräten) Monatsmiete.

Wechsel des Eigentümers
Bei einem Wechsel des Eigentümers der Immobilie können Mieter, deren Wohnung im Grundbuch (spanisch: „Registro de la Propiedad“) eingetragen ist, den Vertrag mit denselben Rechten und Pflichten weiterführen. Der neue Eigentümer kann die bestehenden Verträge nicht ändern.

Einkommensnachweis (Declaración de la renta)
Die Mieter können in der Einkommenserklärung (declaración de la renta) den Jahresbetrag der Miete für ihren Hauptwohnsitz absetzen. Der Prozentsatz hängt von der Bemessungsgrundlage und den vom Mieter vorgenommenen Umbauten ab (nur wenn die Umbauten mit dem Eigentümer vereinbart wurden).

Verbesserungsarbeiten an der Wohnung
Der Mieter kann Verbesserungsarbeiten durchführen (niemals, wenn sie die Stabilität oder Sicherheit der Wohnung beeinträchtigen), wenn der Vermieter dies schriftlich erlaubt. Beide können vereinbaren, dass im Gegenzug die Zahlung der Miete (ganz oder teilweise) für eine gewisse Zeit ausgesetzt wird. Beachten Sie aber, dass der Vermieter das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, wenn die Arbeiten nicht zu den vereinbarten Bedingungen oder ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

Bitte vergessen Sie nicht die grundlegenden Verpflichtungen, die Sie als Mieter haben. Ein gutes Verhältnis zum Eigentümer macht alles viel einfacher für beide Parteien.

  • Zahlung der gesetzlichen Kaution und der zusätzlichen Kaution bei Abschluss des Mietvertrags.
  • die monatliche Zahlung der Miete zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
  • das Haus so zu hinterlassen, wie es vor Ende des Mietvertrags war.

Quelle: fotocasa.es

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